1 T 508/01•Landgericht Köln, 2002-05-16, 1 T 508/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 508/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-16
Aktenzeichen: 1 T 508/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0516.1T508.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 08. November 2001 - 378 III 61/01 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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