2 O 694/01•Landgericht Köln, 2002-03-26, 2 O 694/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 694/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-03-26
Aktenzeichen: 2 O 694/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0326.2O694.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der ordentliche Rechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird nach Anhörung der Parteien an das Amtsgericht Köln - Wohnungseigentumsgericht - verwiesen.
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