Landgericht Köln, 2002-03-11, 2 O 594/00

2 O 594/00Kantonsgericht11.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 594/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-11

Aktenzeichen: 2 O 594/00

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0311.2O594.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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