Landgericht Köln, 2002-02-28, 24 O 249/01

24 O 249/01Kantonsgericht28.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 249/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-28

Aktenzeichen: 24 O 249/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0228.24O249.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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