Landgericht Köln, 2002-02-25, 24 O 137/01

24 O 137/01Kantonsgericht25.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 137/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-25

Aktenzeichen: 24 O 137/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0225.24O137.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des beizutreibenden Betrages. Die Sicherheitsleistung darf auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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