Landgericht Köln, 2002-02-23, 23 O 507/02

23 O 507/02Kantonsgericht23.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 507/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-23

Aktenzeichen: 23 O 507/02

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0223.23O507.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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