Landgericht Köln, 2002-02-14, 24 O 273/01

24 O 273/01Kantonsgericht14.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 24 O 273/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-14

Aktenzeichen: 24 O 273/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0214.24O273.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten in Höhe von EUR 920,33 (DM 1.800), die auch in Form einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Bankbürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe und Art leistet.

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