29 T 237/01•Landgericht Köln, 2002-02-13, 29 T 237/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 237/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-13
Aktenzeichen: 29 T 237/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0213.29T237.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts I gegen den Kostenfest-setzungsbeschluss des Amtsgerichts Bergheim vom 16.11.2001 (Az. 15b WEG 59/01) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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