107 Qs 36/02•Landgericht Köln, 2002-02-05, 107 Qs 36/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 107 Qs 36/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-02-05
Aktenzeichen: 107 Qs 36/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0205.107QS36.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln gegen den Beschluß des Amtsgerichts Köln vom 15.01.2002 - 503 Gs 135/02 - wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
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