19 T 11/02•Landgericht Köln, 2002-01-25, 19 T 11/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 19 T 11/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-25
Aktenzeichen: 19 T 11/02
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0125.19T11.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Gläubigerin vom 21.01.2 wird der
Beschluß des Amtsgerichts Köln vo
07.12.2001 - 287 M 8715/01 - , soweit darin die
Beiordnung eines Rechtsanwaltes abgelehnt
ist, abgeändert und neu gefasst:
Der Gläubigerin wird zur vorläufig unentgeltlichen
Wahrnehmung ihrer Rechte Rechtsanwältin
aus C beigeordnet.
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