29 T 91/01•Landgericht Köln, 2002-01-21, 29 T 91/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 T 91/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-21
Aktenzeichen: 29 T 91/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0121.29T91.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22.02.2001 - Az. 202 II 252/00 - abgeändert und die Antragsgegnerin unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet an den Antragsteller EUR 1.189,46 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 30.07.2000 zu zahlen.
Die Gerichtskosten werden dem Antragsteller zu 2/5 und der Antragsgegnerin zu 3/5 auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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