5 O 402/01•Landgericht Köln, 2002-01-08, 5 O 402/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 402/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-08
Aktenzeichen: 5 O 402/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0108.5O402.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erfolgen.
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