3 O 325/01•Landgericht Köln, 2002-01-08, 3 O 325/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 325/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-08
Aktenzeichen: 3 O 325/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0108.3O325.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54.947,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 15.07.2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 70.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Sicherheit kann auch durch unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Kredit- und Steuerbürge zugelassenen Großbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.