Landgericht Köln, 2002-01-04, 1 T 501/01

1 T 501/01Kantonsgericht04.01.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 T 501/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-01-04

Aktenzeichen: 1 T 501/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0104.1T501.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13. November 2001 - 207 C 305/01 - abgeändert und der Beklagten für die beabsichtigte Widerklage Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W aus L ohne Ratenzahlung bewilligt.

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