1 T 501/01•Landgericht Köln, 2002-01-04, 1 T 501/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 501/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-04
Aktenzeichen: 1 T 501/01
ECLI: ECLI:DE:LGK:2002:0104.1T501.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 13. November 2001 - 207 C 305/01 - abgeändert und der Beklagten für die beabsichtigte Widerklage Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W aus L ohne Ratenzahlung bewilligt.
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