Landgericht Köln, 2001-12-20, 84 O 8/01

84 O 8/01Kantonsgericht20.12.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 8/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 84 O 8/01

ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:1220.84O8.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von DM 6.000,00 vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.

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