85 O 181/00•Landgericht Köln, 2001-03-06, 85 O 181/00
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 85 O 181/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-03-06
Aktenzeichen: 85 O 181/00
ECLI: ECLI:DE:LGK:2001:0306.85O181.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird unter Abweisung des weitergehenden Zinsantrags verurteilt , an die Klägerin 454.720, - DM nebst 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
392.000 ,- DM vom 1.8.1999 und aus 62.720 ,- DM ab dem 24.3.2000 zu zahlen .
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen
.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 550.000,00 DM, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines Zoll- und Steuerbürge
zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden
kann , die Vollstreckung abwenden .
Der Beklagten bleibt die Geltendmachung ihrer Rechte
im Nachverfahren vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.