Landgericht Köln, 2000-02-27, 90 O (Kart) 4/07

90 O (Kart) 4/07Kantonsgericht27.02.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 90 O (Kart) 4/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-02-27

Aktenzeichen: 90 O (Kart) 4/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0227.90O.KART4.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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