86 O 3/99•Landgericht Köln, 2000-02-03, 86 O 3/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 86 O 3/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-02-03
Aktenzeichen: 86 O 3/99
ECLI: ECLI:DE:LGK:2000:0203.86O3.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird festgestellt, daß das gemäß Händlervertrag vom 5. 3./27. 3. 1991 bestehende Vertragsverhältnis zwischen den Parteien über den 31. 12. 1998 hinaus fortbesteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von DM 12.000,00 vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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