3 O 129/99•Landgericht Köln, 1999-10-26, 3 O 129/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 O 129/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-10-26
Aktenzeichen: 3 O 129/99
ECLI: ECLI:DE:LGK:1999:1026.3O129.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.536,00 DM nebst 4 % Zinsen ab 12.1.1999 zu zahlen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/5, der Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 42.000,00 DM.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 700,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.