Landgericht Köln, 1997-11-06, 15 O 681/96

15 O 681/96Kantonsgericht06.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 15 O 681/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-11-06

Aktenzeichen: 15 O 681/96

ECLI: ECLI:DE:LGK:1997:1106.15O681.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 67.130,97 DM nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank seit dem 21.4.1994 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 87.500,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts zu erbringen.

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