Landgericht Köln, 1997-10-22, 20 O 363/97

20 O 363/97Kantonsgericht22.10.1997

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 363/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-10-22

Aktenzeichen: 20 O 363/97

ECLI: ECLI:DE:LGK:1997:1022.20O363.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits träge der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.200,--DM vorläufig vollstreckbar. Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts geleistet werden.

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