5 O 1/96•Landgericht Köln, 1996-12-06, 5 O 1/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 1/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-06
Aktenzeichen: 5 O 1/96
ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:1206.5O1.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 850,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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