Landgericht Köln, 1996-12-06, 5 O 1/96

5 O 1/96Kantonsgericht06.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 5 O 1/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-12-06

Aktenzeichen: 5 O 1/96

ECLI: ECLI:DE:LGK:1996:1206.5O1.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 850,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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