112-30/94•Landgericht Köln, 1995-01-13, 112-30/94
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 112-30/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-13
Aktenzeichen: 112-30/94
ECLI: ECLI:DE:LGK:1995:0113.112.30.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von
dreizehn Jahren
verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
- §§ 211, 21 StGB -
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