5 O 255/93•Landgericht Köln, 1994-04-15, 5 O 255/93
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 5 O 255/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-04-15
Aktenzeichen: 5 O 255/93
ECLI: ECLI:DE:LGK:1994:0415.5O255.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagen werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin 1.777,11 DM nebst 4 % Zinsen aus 13.514,66 DM für die. Zeit vom 19. bis zum 26.5.1993, aus
8.514,66 DM für die Zeit vom 27.5. bis zum 9.7.1993, aus
1.514,66 DM für die Zeit vom 10. bis zum 13.7.1993 und aus
577,11 DM für die Zeit seit dem 14.7.1993 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß der Rechtsstreit in Höhe. von 937,55 DM im Verhältnis zur Beklagten zu 1. erledigt ist. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 80 % Und die Beklagten zu 20 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung für die Klägerin beträgt 2.400,-- DM, diejenige für die Beklagten 2.500,-- DM. Die Sicherheitsleistung kann auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines als Zoll-- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
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