Landgericht Köln, 1994-01-05, 88 O 110/93

88 O 110/93Kantonsgericht05.01.1994

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 110/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-01-05

Aktenzeichen: 88 O 110/93

ECLI: ECLI:DE:LGK:1994:0105.88O110.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, daß dem Kläger kein weiterer Ausgleichsanspruch in Höhe von 43.991,52 DM zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,-- DM, die auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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