105-99/92•Landgericht Köln, 1993-07-24, 105-99/92
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 105-99/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-24
Aktenzeichen: 105-99/92
ECLI: ECLI:DE:LGK:1993:0724.105.99.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von
vier Monaten
verurteilt wird.
Die Strafaussetzung zur Bewährung bleibt aufrechterhalten.
Er hat die Kosten des Berufungs- und, Revisionsverfahrns einschließlich der
ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Jedoch werden die Gebühren für das Berufungs- und Revisionsverfahren um 1/3 ermäßigt.
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