Landgericht Köln, 1993-07-15, 18 O 388/91

18 O 388/91Kantonsgericht15.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 388/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-15

Aktenzeichen: 18 O 388/91

ECLI: ECLI:DE:LGK:1993:0715.18O388.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als gemeinschaftliche Gläubiger 8.626,70 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.09.1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.300,-- DM vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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