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71 KLs 12/24•Landgericht Hagen, 2025-04-10, 71 KLs 12/24
71 KLs 12/24Kantonsgericht10.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-10
Aktenzeichen: 71 KLs 12/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0410.71KLS12.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Wirtschaftsstrafkammer
Die Angeklagte xxx wird wegen Steuerhinterziehung in 50 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
fünf Jahren und neun Monaten
verurteilt, von der drei Monate als vollstreckt gelten.
Der Angeklagte xx wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 28 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
drei Jahren und neun Monaten
verurteilt.
Die Angeklagte x wird wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und neun Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Hinsichtlich der Angeklagten XXX wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines Betrages von 22.300.000,00 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewandte Vorschriften:
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