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31 Ks 400 Js 138/24 - 4/24•Landgericht Hagen, 2025-01-28, 31 Ks 400 Js 138/24 - 4/24
31 Ks 400 Js 138/24 - 4/24Kantonsgericht28.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-28
Aktenzeichen: 31 Ks 400 Js 138/24 - 4/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0128.31KS400JS138.24.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Schwurgericht
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Gesetzesbestimmungen: § 211 Abs. 1, 2 Var. 5 StGB
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