projekte
8 O 295/24•Landgericht Hagen, 2025-01-09, 8 O 295/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-09
Aktenzeichen: 8 O 295/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0109.8O295.24.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt,
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.