Landgericht Hagen, 2025-01-09, 8 O 295/24

8 O 295/24Kantonsgericht09.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 295/24 — Versäumnisurteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-09

Aktenzeichen: 8 O 295/24

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2025:0109.8O295.24.00

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.000,00 € aus dem Mandat gegen den CE Zertifizierer Z.), mit Sitz in Paris, Frankreich, zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 10.080,00 € aus dem Mandat gegen die U. zu zahlen.

  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Gesamthonoraranspruch in Höhe von 4.410,14 € aus dem Mandat gegen den Implanteur P. zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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