Landgericht Hagen, 2024-11-12, 4 O 1995/24

4 O 1995/24Kantonsgericht12.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 4 O 1995/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-12

Aktenzeichen: 4 O 1995/24

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:1112.4O1995.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Hiervon ausgenommen sind die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten, die dem Kläger auferlegt werden.

Der Streitwert wird auf 8.066,67 € festgesetzt.

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