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9 O 258/23•Landgericht Hagen, 2024-10-15, 9 O 258/23
Entscheidungsdatum: 2024-10-15
Aktenzeichen: 9 O 258/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:1015.9O258.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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