Landgericht Hagen, 2024-10-09, 1 O 56/23

1 O 56/23Kantonsgericht09.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 O 56/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-09

Aktenzeichen: 1 O 56/23

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:1009.1O56.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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