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31 Ks 400 Js 39/24 - 1/24•Landgericht Hagen, 2024-08-02, 31 Ks 400 Js 39/24 - 1/24
31 Ks 400 Js 39/24 - 1/24Kantonsgericht02.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-02
Aktenzeichen: 31 Ks 400 Js 39/24 - 1/24
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0802.31KS400JS39.24.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Der Angeklagte ist des Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wird weiter verurteilt, an den Adhäsionskläger F. X. 50.000,00 Euro als Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 22.07.2024 zu zahlen.
Das Zahlungsurteil ist für den Adhäsionskläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahren, einschließlich seiner notwendigen Auslagen sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
Zudem werden dem Angeklagte auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens nebst seiner insoweit entstandenen notwendigen Auslagen sowie der dem Nebenkläger F. X. insoweit entstandenen notwendigen Auslagen auferlegt.
Angewandte Gesetzesbestimmungen: §§ 211 Abs. 2 Var. 4, 22, 23 Abs. 1, 223
Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alternative und 5, 52 StGB, §§ 823 Abs. 1, 2, 253 Abs. 2 BGB, § 709 Sätze 1 und 2 ZPO
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