projekte
41 KLs 10/23•Landgericht Hagen, 2024-05-06, 41 KLs 10/23
41 KLs 10/23Kantonsgericht06.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-06
Aktenzeichen: 41 KLs 10/23
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0506.41KLS10.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2022 (4 StR 149/22) ist die Angeklagte pp. wegen Rechtsbeugung in 10 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung und in 6 Fällen in Tateinheit mit Verwahrungsbruch, schuldig.
Sie wird deswegen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie ihre jeweils notwendigen Auslagen. Dies gilt auch für die Kosten des Revisionsverfahrens und ihre insoweit notwendig gewordenen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 133 Abs. 1, Abs. 3, 267 Abs. 1, Abs. 3 S. 1, 2 Nr. 4, 339, 13, 52, 53 StGB
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.