Landgericht Hagen, 2024-04-17, 3 T 48/24

3 T 48/24Kantonsgericht17.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 48/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-17

Aktenzeichen: 3 T 48/24

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0417.3T48.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn (Az. 71 M 22/24) vom 28.02.2024 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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