Landgericht Hagen, 2024-01-22, 49 KLs 15/22

49 KLs 15/22Kantonsgericht22.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 49 KLs 15/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-22

Aktenzeichen: 49 KLs 15/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2024:0122.49KLS15.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Altena vom 16.02.2021 (Az. 4 Ls 20/20) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und zehn Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Von der Gesamtfreiheitsstrafe gelten wegen überlange Verfahrensdauer zwei Monate als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften: §§ 239 Abs. 1, 240 Abs. 1, Abs. 2, 52, 54, 55 Abs. 1 StGB

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