Landgericht Hagen, 2023-11-20, 1 T 163/22

1 T 163/22Kantonsgericht20.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 1 T 163/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-20

Aktenzeichen: 1 T 163/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:1120.1T163.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 19.12.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schwelm vom 14.12.2022 teilweise abgeändert.

Die Räumungsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Schwelm vom 14.09.2021 (27 C 138/20) betreffend die derzeit von den Schuldnern bewohnte Wohnung im Hause E.-straße, 2. Etage links, 58256 O., bestehend aus 4,5 Zimmer, Arbeitsküche (in Zimmeranzahl enthalten), 1 Bad mit WC, 1 Flur, 1 Balkon, 1 Kellerraum wird bis zum 29.02.2024 einstweilen eingestellt.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Schuldner tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.

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