Landgericht Hagen, 2023-10-05, 8 O 231/22

8 O 231/22Kantonsgericht05.10.2023

Regest

Eine teleologische Reduktion des § 817 BGB zugunsten des Spielers kommt bei Nichtigkeit des Spielvertrages mit dem Betreiber ein Website, auf der nicht konzessionierte Online-Casino-Angebote zugänglich sind, nicht in Betracht. Eine Schadensersatzverpflichtung des Betreibers für die verloren gegangenen Spieleinsätze folgt nicht aus § 823 Abs. 2 BGB, da weder § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. noch § 284 StGB Schutzgesetze im Sinne der Regelung sind, die das Vermögen des Spielers mit Blick auf verloren gegangene Einsätze schützen sollen.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 8 O 231/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-05

Aktenzeichen: 8 O 231/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:1005.8O231.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Leitsätze

Eine teleologische Reduktion des § 817 BGB zugunsten des Spielers kommt bei Nichtigkeit des Spielvertrages mit dem Betreiber ein Website, auf der nicht konzessionierte Online-Casino-Angebote zugänglich sind, nicht in Betracht.

Eine Schadensersatzverpflichtung des Betreibers für die verloren gegangenen Spieleinsätze folgt nicht aus § 823 Abs. 2 BGB, da weder § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. noch § 284 StGB Schutzgesetze im Sinne der Regelung sind, die das Vermögen des Spielers mit Blick auf verloren gegangene Einsätze schützen sollen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.150,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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