Landgericht Hagen, 2023-08-11, 31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23

31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23Kantonsgericht11.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-11

Aktenzeichen: 31 Ks 400 Js 57/23 - 4/23

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0811.31KS400JS57.23.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schwurgericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Sie trägt die Kosten des Verfahrens, ihre eigenen notwendigen Auslagen sowie die dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Gesetzesbestimmungen: § 211 StGB

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