Landgericht Hagen, 2023-08-10, 21 O 26/20

21 O 26/20Kantonsgericht10.08.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 21 O 26/20 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-10

Aktenzeichen: 21 O 26/20

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0810.21O26.20.00

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Gründe des Urteils der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen vom 27.06.2023 werden gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form des Verschreibens wie folgt berichtigt:

Auf Seite 11 im 3. Absatz heißt der Satz (Änderung unterstrichen):

„Diese Normfassung war auch im zu beurteilenden Zeitpunkt maßgeblich (vgl. Drescher, Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers, 8. Aufl., Rn. 607 mwN.)."

Auf Seite 14 wird im 2. Absatz im ersten und vierten Satz „die Beklagte“ ersetzt durch "der Beklagte". Im gleichen Absatz wird im zweiten Satz „Die Beklagte“ ersetzt durch „Der Beklagte“.

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