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8 O 302/22•Landgericht Hagen, 2023-07-27, 8 O 302/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-27
Aktenzeichen: 8 O 302/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0727.8O302.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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