Landgericht Hagen, 2023-05-31, 44 Qs 26/23

44 Qs 26/23Kantonsgericht31.05.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 44 Qs 26/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-05-31

Aktenzeichen: 44 Qs 26/23

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0531.44QS26.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. große Strafkammer

Tenor

    1. Die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors des Landgerichts X. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Q. vom 00.00.0000 wird als unbegründet verworfen.
    1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem früheren Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
    1. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 937,72 € festgesetzt.

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