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10 O 170/21•Landgericht Hagen, 2023-03-22, 10 O 170/21
Entscheidungsdatum: 2023-03-22
Aktenzeichen: 10 O 170/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2023:0322.10O170.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.187,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 337,07 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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