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3 O 83/20•Landgericht Hagen, 2022-10-25, 3 O 83/20
Entscheidungsdatum: 2022-10-25
Aktenzeichen: 3 O 83/20
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:1025.3O83.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 308,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.07.2020 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.500 € zu zahlen.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch zu verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,03 € gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei L. freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger 70 % der materiellen und immateriellen Schäden, welche aus dem Unfallereignis vom 17.10.2019 gegen 14:55 Uhr in der I.-straße in X. resultieren, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 30 % und die Beklagten zu 1 und 2 jeweils 35 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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