Landgericht Hagen, 2022-10-05, 45 Ns 500 Js 551/20 - 4/22

45 Ns 500 Js 551/20 - 4/22Kantonsgericht05.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 45 Ns 500 Js 551/20 - 4/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-05

Aktenzeichen: 45 Ns 500 Js 551/20 - 4/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:1005.45NS500JS551.20.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungskammer

Tenor

Die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts Hagen hat auf die Berufungen der Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwelm vom 16. November 2021 aufgrund der Hauptverhandlung am 26. September und 05. Oktober 2022 für Recht erkannt:

Auf die Berufungen wird das angefochtene Urteil - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - dahingehend abgeändert, dass die gegen die Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen jeweils auf vier Monate herabgesetzt werden, dies in beiden Fällen unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Angeklagten zu tragen, jedoch wird die Berufungsgebühr um 50 % ermäßigt. in diesem Umfang hat die Staatskasse auch die den Angeklagten im Berufungsverfahren jeweils erwachsenen Auslagen zu tragen.

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