Landgericht Hagen, 2022-09-19, 3 T 97/22

3 T 97/22Kantonsgericht19.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 3 T 97/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-19

Aktenzeichen: 3 T 97/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0919.3T97.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betreuers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Iserlohn vom 17.05.2022 (Az. 6 XVII 372/16 R) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen

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