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9 O 318/21•Landgericht Hagen, 2022-09-08, 9 O 318/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-08
Aktenzeichen: 9 O 318/21
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0908.9O318.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Beklagte gegen die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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