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1 T 113/22•Landgericht Hagen, 2022-09-01, 1 T 113/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-01
Aktenzeichen: 1 T 113/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0901.1T113.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 25.05.2022 – 44 M 536/22 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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