Landgericht Hagen, 2022-06-03, 7 S 12/22

7 S 12/22Kantonsgericht03.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Hagen — 7 S 12/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: 7 S 12/22

ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0603.7S12.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Berufungskammer

Tenor

Die Berufung gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Altena – Az. 2 C 164/21 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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