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7 S 12/22•Landgericht Hagen, 2022-06-03, 7 S 12/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-03
Aktenzeichen: 7 S 12/22
ECLI: ECLI:DE:LGHA:2022:0603.7S12.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Berufungskammer
Die Berufung gegen das am 19.01.2022 verkündete Urteil des Amtsgerichts Altena – Az. 2 C 164/21 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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